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Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Sie sind Bestandteil des Besuchervertrages, der entweder durch den Erwerb eines Tickets oder — soweit ein Eintritt ohne Ticketkauf vorliegt – mit Betreten des Veranstaltungsgeländes zustande kommt.

TICKETS

1.1. Mit Kauf eines Tickets werden der Ticketkäufer, sowie die Assenheimer Karnevalsgesellschaft „Verein Humor“ 1914 e.V. Vertragspartner. Der Eintritt zu Veranstaltungen der Assenheimer Karnevalsgesellschaft „Verein Humor“ 1914 e.V.  ist limitiert und nur im Online-Vorverkauf auf unserer Webseite erhältlich. Restkarten sind ggfs. an der Abendkasse erhältlich. Der Veranstalter empfiehlt jedoch den Erwerb des Tickets im VVK aufgrund der starken Nachfrage. Es werden folgende Zahlungsarten akzeptiert: Sofortüberweisung, PayPal (inkl. ggf. Lastschrift). 

1.2. Der Preis für die angebotenen Tickets beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer, nicht aber eventuell anfallende Vorverkaufsgebühren, wie z.B. der Systemgebühr. Zusätzlich können Versandkosten anfallen, die der Kunde durch die Wahl seiner Versandoption bestimmt. Diese angezeigten Kosten beinhalten ggf. eine Bearbeitungsgebühr sowie Kosten für Porto und Versand.

1.3. Der Versand der bestellten Tickets erfolgt nach erfolgreicher Zahlungsabwicklung ausschließlich in elektronischer Form via E-Mail. Der Veranstalter haftet nur für Verzögerungen, die durch eigenes Verschulden zustande kommen. 

1.4. Es ist grundsätzlich untersagt, die bereits erworbene Eintrittskarte gewerblich weiterzuverkaufen. Die Tickets dürfen auch privat nicht zu einem höheren Preis als den aufgedruckten Ticketpreis zzgl. nachgewiesener Gebühren veräußert werden. Auch eine Verwendung zu Verlosungszwecken und / oder zur Durchführung von Gewinnspielen ist ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters untersagt. Ein Verstoß führt zum entschädigungslosen Verlust der Eintrittsberechtigung.
 
1.5. Bei Verlust des Tickets erfolgt kein Ersatz.

1.6. Es gelten zudem die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von ticket.io

1.7. Das Einlösen von Verzehrgutscheinen setzt den Erwerb eines gültigen Tickets sowie den Einlass zur Veranstaltung voraus. Der Veranstalter kann dem Besucher aus Gründen wie unter 3. beschrieben den Zutritt zur Veranstaltung verwehren. Es besteht kein Anspruch auf Umtausch oder Erstattung der Gutscheine. Die Gutscheine verlieren nach Beendigung der Veranstaltung ihre Gültigkeit.


WIDERRUF

Für das Angebot von Freizeitveranstaltungen, insbesondere für Konzerte oder ähnliche Veranstaltungen, besteht für den Erwerber der Tickets kein Widerrufsrecht aus einem Fernabsatzgesetz gemäß § 312b BGB. Ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht besteht nicht. Der Kauf von Tickets ist somit bindend und verpflichtet den Besteller zu Abnahme und Zahlung.

EINLASS / SICHERHEITS-KONTROLLEN

3.1. Einlass zu Veranstaltungen der Assenheimer Karnevalsgesellschaft „Verein Humor“ 1914 e.V.  erhalten ausschließlich Besucher gemäß der aktuell gültigen gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen.

3.2. Ein Einlass zu Veranstaltungen der Assenheimer Karnevalsgesellschaft „Verein Humor“ 1914 e.V.   ist nur mit gültiger Eintrittskarte möglich. Beim Einlass ist die Karte vorzuzeigen.

3.3. Beim Einlass erfolgt aus Gründen der Sicherheit und Ordnung sowie der Müllvermeidung eine Sicherheitskontrolle durch den Sicherheitsdienst vor Ort. Der Sicherheitsdienst ist angewiesen, eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Veranstaltungsbesuchern vorzunehmen. Die Einlass begehrende Person erklärt sich mit dieser Überprüfung einverstanden. Tut sie dies nicht, kann ihr der Einlass verwehrt werden. Ein Anspruch auf Ersatz der Ticketkosten besteht für diesen Fall nicht.


3.3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, sollte der Veranstaltungsbesucher dazu aus wichtigem Grund Anlass geben, den Einlass zum Festival zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere ein offensichtlicher stark alkoholisierter Zustand des Besuchers, eine offensichtlich menschenverachtende, rassistische, homophobe Kleidung sowie das Mitführen von Speisen und Getränken (die nicht freiwillig abgegeben werden) sowie gefährlicher Gegenstände (z.B. Waffen, Pyrotechnik, Fackeln, Rauschmittel und andere gefährliche Gegenstände). Auch bei Verletzung der Altersgrenze zum Einlass (im Zweifelsfall kann eine Altersüberprüfung stattfinden) kann der Einlass verweigert werden.

3.4. Der Besucher hat im Falle des Nichteinlasses trotz Karte das Recht auf Erstattung des Ticketpreises, außer es besteht ein wichtiger Grund (insbesondere die vorbenannten) für die Einlassverweigerung. In diesem Falle ist eine Rückgabe des Tickets/eine Erstattung des Ticketpreises nicht möglich. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt vorsätzlich oder grob fahrlässig.

3.5. Der Veranstalter übernimmt durch den Einlass von Personen, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes der Beaufsichtigung bedürfen, keinerlei vertragliche Verpflichtungen zur Führung einer solchen Aufsicht. Dies gilt sowohl gegenüber dem Aufsichtsbedürftigen als auch gegenüber aufsichtspflichtigen Personen sowie sonstigen Besuchern.

3.6. Das Ticket verliert bei Verlassen der Veranstaltungsfläche seine Gültigkeit und berechtigt nicht zum Wiedereinlass.

ABSAGE, ABBRUCH DER VERANSTALTUNG, VERSPÄTUNG, PROGRAMMÄNDERUNG

4.1. Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, kann die Veranstaltung abgesagt oder – nach Beginn – abgebrochen werden.
 
4.2. Sollte die Veranstaltung noch vor Beginn ohne Bekanntgabe eines Ersatztermins abgesagt werden, haben die Veranstaltungsbesucher einen Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises. In diesem Fall ist das oder die nicht entwertete/n Ticket/s per Post mit deutlich lesbarer Schrift an die Assenheimer Karnevalsgesellschaft „Verein Humor“ 1914 e.V.  unter Nennung einer Kontoverbindung für die Erstattung bis 10 Tage nach Veranstaltung zuzuschicken. Ein Anspruch auf Erstattung der Vorverkaufsgebühr oder Ticketgebühr sowie darüber hinausgehenden Schadensersatz besteht nicht.

4.3. Sollte die Veranstaltung nach Beginn aus Gründen höherer Gewalt (insbesondere wetterbedingt), behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung beendet werden müssen, besteht für die Festivalbesucher kein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder auf Schadensersatz, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

4.4. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung örtlich und / oder terminlich zu verlegen, soweit die Durchführung unmöglich oder unzumutbar und zugleich die Verlegung für den Besucher zumutbar ist.

a) räumliche Verlegung: innerhalb der gleichen oder zumindest benachbarten Stadt

b) zeitliche Verlegung: ein Wochenende innerhalb der nächsten 4 Wochen, soweit die Veranstaltungsfläche weiterhin verfügbar sein sollte.

Die Verlegung wird vom Veranstalter unverzüglich über seine Web-site und nach Möglichkeit auch über die Tagespresse, Rundfunk, Facebook-Präsenz bekanntgegeben. Vor größeren Aufwendungen für den Besuch wird dringend Einsicht in die Web-site des Veranstalters empfohlen.

4.5. Verspätungen des Programms sind von dem Besucher hinzunehmen, solange diese nicht mehr als 3 Stunde überschreiten.

4.6. Bei Veranstaltungen können Programmänderungen eintreten. Der Veranstalter bemüht sich im Fall der Absage einzelner Künstler um entsprechenden Ersatz, Ansprüche des Besuchers wegen Absage einzelner Künstler bestehen nicht.

4.7. Änderungen werden seitens des Veranstalters so schnell wie möglich bekannt gegeben.

LAUTSTÄRKE, HÖRSCHUTZ

Wir weisen darauf hin, dass bei der Veranstaltung aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Es wird grundsätzlich empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Hörschäden auf Grund mangelnder Vorsorge ist ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich oder hat seine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt.

HAUSRECHT, VERBOTE

6.1. Auf dem gesamten Veranstaltungsgelände wird das Hausrecht vom Veranstalter bzw. von den durch diesen Beauftragten ausgeübt. Dem Sicherheitspersonal ist unmittelbar Folge zu leisten.

6.2. Dem Besucher sind gewerbsmäßige Handlungen (insbesondere Verkauf, Werbung) auf dem Veranstaltungsgelände verboten, es sei denn, sie wurden vorher schriftlich mit dem Veranstalter abgestimmt. Pogen, Stage-Diving, Crowd-Surfing und das Klettern auf Bühnen, Traversen, Zelte, Tribünen oder Ähnliches sowie das Mitbringen von Tieren ist verboten.

6.3. Sollte ein Besucher gegen vorbenannte Verbote (sowie Ziff. 1.4., 3.1., 3.2.,3.3., etc.) verstoßen, kann ein Verweis vom Veranstaltungsgelände erfolgen. Eine Erstattung des Ticketpreises sowie ein Anspruch auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter bzw. seine Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig

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